Seit dem ersten Mai greifen die Bestimmungen für nicht genehmigte Ferienwohnungen in Berlin. Die im Zweckentfremdungsverbot enthaltende 2-jährige Schonfrist für Vermieter ist abgelaufen. Der Berliner Tagesspiegel hat dieses zum Anlass genommen und einen Überblick erstellt, was ab dem 01.Mai erlaubt ist und was nicht.
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